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Die neuen UL-Bauvorschriften sind veröffentlich!

Am 15.01.2019 hat das Luftfahrt-Bundesamt die neuen LTF-UL (Lufttüchtigkeitsanforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge) veröffentlicht. In der 73-seitigen Bauvorschrift sind die Mindestanforderungen eindeutig dargestellt, die ab sofort für den Bau und die Zulassung von Ultraleichtflugzeugen in Deutschland gelten. Damit können nun offiziell alle Arbeiten bis hin zu den erforderlichen Flugtests, für den Nachweis der geforderten technischen und fliegerischen Parameter, erfolgen!

Im Abschnitt A ist unter Punkt LTF-UL 1 die Anwendbarkeit auf aerodynamisch gesteuerte UL-Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse, die nicht mehr als 600 kg (bisher 472,5 kg) beträgt und deren Mindestgeschwindigkeit Vso nicht größer ist als 83 km/h (bisher 65 km/h), festgeschrieben.

Die maximal zulässige Leermasse der künftigen doppelsitzigen Ultraleichtflugzeuge darf laut dem Abschnitt „LTF-UL 25 Massegrenzen – Höchstmasse“ bei maximal 380 kg liegen.

Man geht dabei von einer angenommene Insassenmasse von 200 kg sowie eine mindestens mitzuführende Treibstoffmenge für eine Stunde Reiseflug (unter maximaler Dauerleistung des Triebwerks) aus. Unter maximaler Dauerlast liegt der Verbrauch eines Rotax 912 ULS bei rund 25 Litern pro Stunde. Bei einem spezifischen Gewicht von 0,75 kg pro Liter Super bleifrei entspricht das etwa 18,75 kg (somit ca. 20 kg).

Im Gegensatz zu früheren Zulassungen von UL-Flugzeugen - auf Basis einer Musterzulassung - heißt das, dass ein UL-Flugzeug, dessen Leergewicht die maximal möglichen Höchstmasse von 380,00 kg nur geringfügig überschreitet, keine Zulassung erhalten kann! Hier sind die Stückprüfer gefordert!

Das kann man nur begrüßen, weil damit die Voraussetzungen geschaffen wurden, dass die jetzigen neuen Bauvorschriften auch noch in einigen Jahren Ihre Gültigkeit und Anwendbarkeit besitzen und eine Grauzone im Zulassungsbereich nunmehr ausgeschlossen ist, wenn jeder seiner Verantwortung nachkommt!

Erstmals ist in den neuen Bauvorschriften das maximale Insassengewicht eines Piloten bei 110 kg festgeschrieben. Die Mindestmasse von 70 kg für einen Piloten wurde beibehalten und die Höchstmasse für Pilot und Co-Pilot im Doppelsitzer wurde auf 200 kg erhöht (früher 170 kg!).

Aufgrund der wesentlich höheren Masse darf die maximale Startstrecke bei einem MTOW von 600 kg, aus dem Stillstand bis zum Erreichen einer Höhe von 15 m, ermittelt auf trockenem, ebenem, kurzgemähtem Grasboden nun bei bis zu 450 m liegen. Damit gibt es eine deutliche Erhöhung der Startstrecke, die bei einem Abfluggewicht von 472,5 kg lediglich 300 m betragen durfte.

Damit sind endlich die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass wir auch mit Ultraleichtflugzeugen der modernen Bauart legal fliegen dürfen.

Wir freuen uns über diesen Erfolg für die Kategorie der Ultraleichtflugzeuge, die natürlich mit sehr viel Arbeit verbunden ist. Das FSZ ist mit seinem Herstellern Evektor Aerotechnik a.s. und Tomark Aero gut darauf vorbereitet und arbeitet mit hohem Einsatz an der Umsetzung der jetzt gegebenen Forderungen, um möglichst schnell den Zulassungsprozeß für das MTOW von 600 kg mit dem Eurostar SLW und SLW-Sport sowie der Viper SD4 (UL) erfolgreich zu bewältigen.

Leider fehlen aber noch die Durchführungsanordnung sowie die klaren Festlegungen für die mit dem höheren MTOW verbunden und erforderlichen Lärmwerte. Wir hoffen aber, dass wir diese eventuell doch noch bis zur AERO 2019 in Friedrichshafen (10.-13.04.2019) erhalten werden, um allen unseren Kunden und Interessenten klare und eindeutige Informationen zur Verfügung stellen können!

Informationen zu den technischen Auflastungen, die ausschließlich beim FSZ Bautzen in Kamenz durchgeführt werden können, erhalten Sie direkt von uns! Kontaktieren Sie uns einfach!

pdfDownload PDF-Datei - LTF-UL_2019 - veröffentlicht am 15.01.2019

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