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UL-Auflastung: Der Weg für 600 Kilogramm ist frei

Information von aerokurier, veröffentlicht Ende Januar 2018

Nach zähem Ringen auf EU-Ebene ist die Gewichtserhöhung für Ultraleichtflugzeuge auf 600 Kilogramm so gut wie beschlossen. Neue Bauvorschriften sind bereits auf dem Weg. die Abstimmung im Parlament gilt als Formsache.

Ende 2017 haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments und des Ministerrats auf eine Gewichtserhöhung für Ultraleichtflugzeuge von derzeit 450 Kilogramm (plus Rettungssystem) auf 600 Kilogramm geeinigt. Die Entscheidung ist Bestandteil der Neufassung der Basic Regulation der EASA. Vor dem Inkrafttreten des Pakets bedarf es der als sicher geltenden Zustimmung des Europäischen Parlaments. Ziel ist es, eine praxisgerechte Zuladung moderner ULs zu ermöglichen.

Ursprünglich war geplant, den Annex II zu ändern. Darin ist festgelegt, welche Flugzeuge unter die nationale Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten fallen. Herausgekommen ist ein Kompromiss, der jenen Ländern gerecht werden soll, die die Auflastung ablehnen. Der Annex II heißt künftig Annex I, bleibt aber inhaltlich fast unverändert. Das neue Gewichtslimit von 600 Kilogramm für ULs ist dafür in einem Op-out verankert: Die Länder können also selbst entscheiden, ob sie die Erhöhung in nationales Recht umsetzen oder bei 450 Kilogramm bleiben möchten. Wann die EU die Rechtsgrundlage veröffentlicht, ist noch nicht bekannt. Nach DULV-Angaben kann sich die Veröffentlichung bis ins späte Frühjahr 2018 hinziehen.

Ultraleichte Dreiachser, Helikopter und Tragschrauber dürfen künftig in Europa mit 600 Kilogramm MTOW starten, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen und die jeweiligen Länder vom Opt-out Gebrauch machen. In Deutschland gilt die Einführung der 600 Kilogramm als sicher. Luftfahrt-Bundesamt, Verkehrsministerium sowie DULV und DAeC stehen hinter der geplanten Gewichtserhöhung. Wie bisher gibt es für Wasserflugzeuge einen Bonus von 50 Kilogramm. Für Flugzeuge bis 450 Kilogramm steigt der Zuschlag fürs Rettungssystem von 22,5 auf 25 Kilogramm — darüber entfällt dieser Bonus.

DAeC und DULV haben die bestehenden Bauvorschriften LTF-UL überarbeitet und beim Luftfahrt-Bundesamt zur Abstimmung eingereicht. Darin wird die Startstrecke über das 15-Meter-Hindernis von 300 auf 400 Meter verlängert. Die Mindestgeschwindigkeit steigt in Abhängigkeit vom maximalen Abfluggewicht von 65 auf bis zu 83 km/h (45 kts). Für die Lärmmessung gelten künftig wie bei Motorflugzeugen gewichtsabhängige ICAO-Werte. Da nicht alle Doppelsitzer für 600 Kilogramm ausgelegt sind, steigt auch die zulässige Leermasse in Abhängigkeit vom MTOW. 298 Kilogramm gelten für ULs, die wie bisher mit 450 Kilogramm plus Rettungssystem starten. Maximal 365 Kilogramm dürfen 600-Kilogramm-Flugzeuge im leeren Zustand auf die Waage bringen. Ausgegangen wird immer von zwei Piloten ä 85 Kilogramm.

Die Hersteller haben die Chance. ihre bestehende Flotte aufzulasten, benötigen dafür aber eine neue Zulassung. Viele UL- Eigner werden sich zudem nach neuen Rettungsgeräten umschauen müssen, die für das erhöhte Abfluggewicht ausgelegt sind.

Quelle: aerokurier
https://www.aerokurier.de/luftsport/ultraleich-lsa/u1-auflastung-der-weg-fuer-600-kg-ist-frei/746732


Das FSZ ist bereits seit geraumer Zeit mit diesen zu erwartenden Neuerungen beschäftigt und hat für den Monat Februar dazu wichtige Beratungen sowohl mit Evektor-Aerotechnik a.s. als auch mit TOMAR AERO s.r.o. geplant. In diesen Beratungen werden alle Möglichkeiten für die zu erwartende Auflastung gemeinsam erörtert und eine Strategie der erfolgreichen Umsetzung erarbeitet und festgelegt.

In jedem Falle wird sowohl Evektor-Aerotechnik s.a. mit der neuen Eurostar SL, das Flugsportzentrum Bautzen mit Ihrer Eurostar SLW-Sport als auch Tomark Aero s.r.o. mit der Viper SD4 für diese neue Auflastungsmöglichkeit gut vorbereitet sein!

Wir werden Sie zeitnah darüber auf unseren Webseiten aktuell unterrichten. Sie können gespannt sein!

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